Das Rechnungswesen stellt das Kerngeschäft unserer Kanzlei dar. Nur durch eine gute Buchführung und der permanenten Kontrolle der sich hieraus ergebenden Kennzahlen ist es dem Unternehmer möglich, sein Unternehmen zielgerichtet zu steuern und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Hierfür liefern wir ihm sein wichtigstes Werkzeug - die monatliche betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA). Buchführung
Im Zuge der Erstellung Ihrer Finanzbuchhaltung erbringen wir für Sie folgende Dienstleistungen
- Buchführung einschließlich des Kontierens Ihrer Belege
- Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen
- Führen und Überwachen des Anlagevermögens
- Erstellung von Summen- und Saldenlisten, Betriebswirtschaftlichen Auswertungen
- Erstellung von Vorjahresvergleichen
Jahresabschlüsse
Nach einem abgelaufenen Geschäftsjahr stellen wir Ihren Jahresabschluss grundsätzlich zunächst nach steuerlichen Vorschriften auf. In besonderen Fällen stellt sich aber auch die Erstellung eines Jahresabschlusses nach handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) als sinnvoll dar, so dass wir auch dieses gerne für Sie übernehmen. Im Einzelnen umfassen unsere Dienstleistungen
- Erstellung von Eröffnungsbilanzen
- Erstellung von Einnahme-Überschussrechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG
- Erstellung von Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anlagenspiegel
- Erstellung von Anhängen und Lageberichten
- Erstellung von Zwischenabschlüssen
- Erstellung von Schlussbilanzen